Liebe Verantwortliche der Kirchengemeinden,
wir möchten Sie auf eine aktuelle Änderung bei Überweisungen hinweisen, die seit dem 09. Oktober 2025 von den Banken umgesetzt wird: Sowohl bei elektronischen Überweisungen als auch bei Zahlungen mittels Überweisungsträger/Zahlschein wird nun eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.
Bisher sind bei Überweisungen als Zahlungsempfänger stets der Name „Ev.-luth. Kirchengemeinde“ und im Feld Kunden-Referenznummer der Rechtsträger der begünstigten Kirchengemeinde angegeben gewesen (sowohl bei den bedruckten Zahlscheinen, als auch bei den generierten QR-Codes). Die Eintragung im Feld Zahlungsempfänger erlaubt damit nicht mehr unmittelbar den Rückschluss auf den Adressaten.
Dementsprechend kann es bei Überweisungen, z. B. von freiwilligem Kirchgeld oder Spendengeldern, zu Warnungen oder Problemen im Zahlungsverkehr kommen. Sollten sich Mitglieder bei Ihnen melden, können Sie ihnen mitteilen, dass die Kontoverbindung korrekt ist und die Überweisung somit trotz Warnhinweis durchgeführt werden kann.
Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit den Banken an einer einheitlichen Lösung. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen die genaue Bezeichnung des Empfängernamens mitteilen, die zukünftig für Überweisungen genutzt wird.
Sobald uns diese Informationen vorliegen, werden die QR-Codes neu generiert. Auch die Überweisungsträger/Zahlscheine werden bei der nächsten Bestellung selbstverständlich entsprechend angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Sina Friedrich
Ev.-luth. Propsteiverband Ostfalen
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